FFP-2 Masken:
Partikelfiltrierende Halbmasken (sog. „FFP-Masken“, Englisch für: „Filtering Face Piece“) gehören zur sog. persönlichen Schutzausrüstung (PSA).
Sie sind weiß, oft kuppelförmig oder faltbar („Kaffeefilterform“) und schützen den/die TrägerIn vor Partikeln, Tröpfchen und Aerosolen.
Korrekt sitzende FFP-Masken liegen dicht an und bieten Fremd- und Eigenschutz.
(Achtung: Männer sollten daher momentan auf ein längeres Bartwachstum verzichten!)
Nur Medizinprodukte mit CE-Kennzeichen erfüllen nachweislich alle Anforderungen der geltenden Gesetze und Vorschriften. Das heißt insbesondere die Filterleistung des Maskenmaterials ist anhand der europäischen Norm EN 149:2001+A1:2009 mit Aerosolen getestet.
FFP2-Masken müssen mindestens 94 % der Testaerosole filtern.
(Prüfnorm, CE-Kennzeichen und der vierstellige Kennnummer der Prüfstelle
sind auf der Oberfläche der FFP-Maske aufgedruckt.)
Mehrfachverwendung von FFP2-Masken:
Grundsätzlich sind FFP-Masken vom Hersteller als Einmalprodukte nicht zur Wiederverwendung vorgesehen.
Dennoch werden diese Masken momentan im Privatbereich mehrfach verwendet.
Ein Forschungsprojekt an der Fachhochschule Münster und der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster versucht daher wissenschaftlich zu klären, mit welchen Möglichkeiten und Risiken eine solche Handhabung in der Praxis verbunden ist.
Die bisherigen Ergebnisse wurden von den Projektbeteiligten in einem Informationsflyer veröffentlicht: FFP2_Infobroschüre Münster_11012021
Nähere Infos zu: FFP2-Masken und der notwendigen Hygiene bei Wiederverwendung