| Homöopathie |
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Begründer der Homöopathie ist Christian Friedrich Samuel Hahnemann. Er wurde am 10. April 1755 in Meißen an der Elbe geboren, studierte Medizin in Leipzig und Wien. 1779 promovierte Hahnemann in Leipzig zum Doktor der Medizin und 1843 in Paris, wo er in seinen Lebzeiten die größten Erfolge hatte, verstorben. Hahnemann stammte aus dem durch den Siebenjährigen Krieg verarmten Sachsenlande. Sein Vater war Porzellanmaler an der Meißner Porzellanmanufaktur, eine Kunst, die nicht viel einbrachte. Der außerordentliche Samuel Hahnemann verdiente sich als Werkstudent mit Übersetzungen Studium und Lebensunterhalt. Durch diese Übersetzertätigkeit erhielt er tiefe Einblicke in das medizinische, pharmakologische und chemische Schrifttum seiner Zeit. Er versah die übersetzten Texte mit eigenen kritischen Bemerkungen und Kommentaren - getreu seinem Wahlspruch: Aude sapere, zu deutsch: Wage, weise zu sein, oder freier übersetzt: Wage, selbständig zu denken. Eine der wesentlichen Leistungen von Hahnmanns war die Forderung nach einer Krankengeschichte. Medizinhistorisch finden wir zwar schon zu Beginn unserer Zeitrechnung Ansätze für Anamnese, Diagnose und Prognose, doch wurde die Forderung Hahnemanns, Patienten als wissenschaftliches Problem zu sehen, sowie alle diagnostischen therapeutischen Maßnahmen und Resultate aufzuzeichnen, von seinen zeitgenössischen Kollegen zunächst abgelehnt. Die damaligen Ärzte waren jedoch wenig erbaut und lehnten die Forderungen Hahnemanns größtenteils ab. Erst die rational begründete Schulmedizin, Ende 19. und ganz besonders zu Beginn des 20. Jahrhunderts, verhalf dieser wohlbegründeten Forderung Hahnemanns Nachdruck. Heute ist ein Patient ohne Krankengeschichte an einer seriös geführten Klinik undenkbar. Aufbau der HomöopathieDie homöopathische Therapie setzt sich aus drei Prinzipien zusammen:
ad2) Jedes wirksame Arzneimittel erregt im Körper ein Art von eigener Krankheit. Man ahme die Natur nach, welch zuweilen eine chronische Krankheit durch eine andere hinzukommende heilt und wende in der zu heilenden Krankheit dasjenige Arzneimittel an, welches eine andere, möglichst ähnliche künstliche Krankheit zu erregen imstande ist und jene wird geheilt werden.
ad3) Der Name der Krankheit - die Diagnose - beschreibt eine Registrierung von pathologischen Fakten, die vom wissenschaftlichen Erkenntnistand einer Zeitepoche abhängt und sich laufend verändert. Die praktische Anwendbarkeit verlangt aber aus logischen Gründen die individuelle Symptomatik des Kranken, keinen kollektiven Krankheitsbegriff. Nur das kann verglichen werden, was sich entspricht: Symptome des Kranken können nur mit Symptomen der Arzneiprüfung in Beziehung gesetzt werde. |



